AGB

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Der Vertragsschluss erfolgt auf der Grundlage der folgenden AGB:

1. Vertragsschluss

Sie erhalten nach Absprache (per Telefon oder E-Mail) ein schriftliches Angebot (E-Mail). Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung an den Besteller zustande. Bei einer kurzfristigen Anfrage (am Tag der geplanten Führung) gilt auch die verbindliche telefonische Buchung als Vertragsabschluss.

Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.

2. Gruppengröße

2.1.    Die maximale Gruppengröße beträgt bei Stadtführungen 25 Personen (auch bei kombinierten Busrundfahrten mit Stadtrundgängen). Bei ausschließlichen Stadtrundfahrten sowie bei Fahrten ins Fränkische Weinland, entlang der Romantischen Straße oder ans Mainviereck beträgt die maximale Gruppengröße 50 Personen, bei Führungen durch den Kulturspeicher ebenso 25 sowie bei geführten Fahrradtouren 20 Personen. Überschreitet die Teilnehmerzahl die vorgegebene Gruppengröße, wird ein zweiter Gästeführer hinzugezogen.

2.2.    Wird im Vorfeld festgestellt, dass die vorgegebene Gruppengröße überschritten wird und wird mangels Verfügbarkeit kein weiterer Gästeführer gefunden, hat die Gästeführerin einen Vergütungsanspruch in Höhe des anderthalbfachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung.

2.3.    Überschreitet die Zahl der zur Führung erscheinenden Teilnehmer die zulässige maximale Gruppengröße, so ist die Gästeführerin berechtigt, kurzfristig einen weiteren Gästeführer hinzuzuziehen und die Gruppe aufzuteilen. Der weitere Gästeführer ist unabhängig davon, um wie viele Personen die vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten wurde, entsprechend den geltenden Vergütungssätzen vollständig zu vergüten. Kann bei Überschreitung der vereinbarten Personenzahl ein weiterer Gästeführer nicht gefunden werden, so hat die Gästeführerin einen Vergütungsanspruch in Höhe des zweifachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung.

3. Eintrittspreise

Die Eintrittspreise für die Residenz, die Museen und einige Kirchen (Creglingen, Rothenburg ob der Tauber und Volkach) sind im Führungshonorar nicht enthalten.

4. Kündigung

Der Gast bzw. Auftraggeber kann den Auftrag bis einschließlich den vierten Tag vor dem vereinbarten Termin per E-Mail kostenfrei kündigen. Die Kündigung ist erst nach einer schriftlichen Rückbestätigung gültig. Im Falle einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen am Tage der gebuchten Führung zum vereinbarten Termin, sei es durch eigenes oder durch Fremdverschulden, wird eine Ausfallvergütung in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars fällig.

5. Verspätung

5.1.    Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, ist er verpflichtet, der Gästeführerin diese Verspätung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Führungsbeginns per Mobiltelefon (Anruf oder SMS) mitzuteilen und die voraussichtliche Ankunftszeit zu benennen.
Im Falle einer Nichtbenachrichtigung wartet die Gästeführerin 30 Minuten. Danach gilt die Führung als ausgefallen und das vereinbarte Honorar ist in voller Höhe zu zahlen.

5.2.    Beginnt die Führung durch Umstände, die die Gästeführerin nicht zu vertreten hat, verspätet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Führungszeit oder auf eine Reduzierung des Honorars.
Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen dem Gast und der Gästeführerin vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt oder verlängert wird. Bei einer Verlängerung errechnet sich das Führungshonorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.
Die Gästeführerin kann eine Verlängerung der Führung über den vereinbarten Führungszeitraum hinaus ablehnen, falls eine Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder andere zwingende geschäftliche oder private Termine nicht eingehalten werden können.

6. Vergütung

6.1.    Die Vergütung des Führungshonorars erfolgt bar gegen Quittung. Nach vorheriger Absprache und Vereinbarung in Schriftform kann das Honorar auch auf Rechnung bezahlt werden.

6.2.   Falls Anfang und / oder Ende der Führung außerhalb der Würzburger Innenstadt liegen, hat die Gästeführerin Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten und auf Vergütung des zusätzlichen Zeitaufwandes.

6.3.   Bei Nichtinanspruchnahme von vereinbarten Leistungen hat die Gästeführerin Anspruch auf Zahlung des vollen Satzes des vereinbarten Führungshonorars.

6.4.    Die Honorare enthalten keine Umsatzsteuer, da die Gästeführerin Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG ist.

7. Haftung der Gästeführerin

7.1.    Die Haftung der Gästeführerin beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs.

7.2.    Die Gästeführerin haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden.

7.3.    Bei Führungen für Kinder und Jugendliche übernimmt die Gästeführerin nicht die Aufsichtspflicht.

8. Verhinderung der Gästeführerin

8.1.    Im Fall der Verhinderung der Gästeführerin wird, soweit möglich, für Ersatz gesorgt. Der Gast wird darüber schriftlich oder telefonisch informiert. Sollte das durch höhere Gewalt nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

8.2.    Kann die Führung aufgrund höherer Gewalt (Sperrungen, Unwetter etc.) nicht wie geplant durchgeführt werden, bietet die Gästeführerin alternativ ein äquivalentes Programm an. Eine Entschädigung des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten und deren Sonderregelungen

9.1.    Die Gästeführerin hat keinen Einfluss auf die Einlasszeiten der örtlichen Sehenswürdigkeiten. Die in der Auftragsbestätigung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Beginn der Führung. Sie garantiert nicht den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt, z.B. in die Residenz.

9.2.    Die Gästeführerin hat keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen, Kirchen und öffentlichen Gebäuden. Dies gilt insbesondere für Kirchen an Sonn- und Feiertagen, z.B. bei Schließungen aufgrund von Gottesdiensten oder Sonderveranstaltungen. Schadensersatzansprüche an die Auftragnehmerin sind hierbei ausgeschlossen.

9.3    Um einen reibungslosen Führungsablauf zu gewährleisten, gilt beim Besuch des UNESCO-Weltkulturerbes Residenz folgende Regelung der Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg: Gruppen mit weniger als 30 Personen können, auch bei Buchung eines eigenen Gästeführers, mit  Einzelgästen der Residenz „aufgefüllt“ werden. In Spitzenzeiten kann es zu Wartezeiten bei Einlass und während der Führung kommen.

10. Sonstige Rechte der Gästeführerin

Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von der Gästeführerin während der Führung bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung. Ohne Genehmigung sind sie nicht gestattet.

11. Besucherordnung der Sehenswürdigkeiten

Die Besucherordnungen besuchter Sehenswürdigkeiten sind durch die Teilnehmer einzuhalten.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Gästeführerin und dem Gast bzw. dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Würzburg.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so gilt der Rest unabhängig davon.

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